Regulierung

EU-KI-Verordnung: Kein Grund zur Hysterie im Mittelstand.

Seit dem 1. August 2024 gilt die EU-KI-Verordnung (AI Act). Die meisten Handwerksbetriebe und Büros sind nicht plötzlich Hochrisiko-Anbieter — aber Nutzung und Einkauf sollten bewusst bleiben.

· Benjamin Raulf, BR-Systems

Die EU hat als erste große Wirtschaftsregion eine umfassende Regel für Künstliche Intelligenz geschaffen. Medienberichte klangen oft so, als müsste jedes Unternehmen sofort einen KI-Compliance-Officer einstellen. In der Praxis ist es für typische KMU deutlich nüchterner.

Wen betrifft es direkt?

Streng geregelt sind vor allem Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme — etwa bei Bewerbungs-Software, die automatisch sortiert, biometrischer Erkennung am Arbeitsplatz oder kritischen Infrastrukturen. Wer nur Microsoft Copilot, ChatGPT oder Übersetzungstools nutzt, fällt nicht automatisch in die höchste Risikoklasse.

Trotzdem gilt: Wenn Sie KI einsetzen oder einkaufen, sollten Sie wissen, wofür sie genutzt wird und welche Daten hineinfließen. Personalakten in ein öffentliches Chat-Fenster kopieren war schon vor dem AI Act keine gute Idee.

Praktische Regeln für den Alltag

  • Keine vertraulichen Daten in kostenlose Online-KI ohne Vertrag
  • Copilot & M365: Enterprise-Bedingungen lesen — andere Regeln als die Browser-Version
  • Automatische Entscheidungen: Wenn Software Bewerber oder Kunden sortiert — genauer hinsehen
  • Transparenz: Mitarbeitende wissen lassen, wann KI im Einsatz ist

Was kommt noch?

Der AI Act tritt schrittweise in Kraft — viele Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten erst ab August 2026 und später. Für den normalen Mittelstand lohnt sich eher ein Nutzungskonzept als eine 100-Seiten-Richtlinie. Dazu passt unser Beitrag vom Januar 2025: Microsoft Copilot im Arbeitsalltag.

Rechtliche Einzelfragen gehören an Anwälte. Für Technik, Microsoft-Einstellungen und sichere Arbeitsabläufe sind wir da.

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