EU-KI-Verordnung: Kein Grund zur Hysterie im Mittelstand.
Seit dem 1. August 2024 gilt die EU-KI-Verordnung (AI Act). Die meisten Handwerksbetriebe und Büros sind nicht plötzlich Hochrisiko-Anbieter — aber Nutzung und Einkauf sollten bewusst bleiben.
Die EU hat als erste große Wirtschaftsregion eine umfassende Regel für Künstliche Intelligenz geschaffen. Medienberichte klangen oft so, als müsste jedes Unternehmen sofort einen KI-Compliance-Officer einstellen. In der Praxis ist es für typische KMU deutlich nüchterner.
Wen betrifft es direkt?
Streng geregelt sind vor allem Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme — etwa bei Bewerbungs-Software, die automatisch sortiert, biometrischer Erkennung am Arbeitsplatz oder kritischen Infrastrukturen. Wer nur Microsoft Copilot, ChatGPT oder Übersetzungstools nutzt, fällt nicht automatisch in die höchste Risikoklasse.
Trotzdem gilt: Wenn Sie KI einsetzen oder einkaufen, sollten Sie wissen, wofür sie genutzt wird und welche Daten hineinfließen. Personalakten in ein öffentliches Chat-Fenster kopieren war schon vor dem AI Act keine gute Idee.
Praktische Regeln für den Alltag
- Keine vertraulichen Daten in kostenlose Online-KI ohne Vertrag
- Copilot & M365: Enterprise-Bedingungen lesen — andere Regeln als die Browser-Version
- Automatische Entscheidungen: Wenn Software Bewerber oder Kunden sortiert — genauer hinsehen
- Transparenz: Mitarbeitende wissen lassen, wann KI im Einsatz ist
Was kommt noch?
Der AI Act tritt schrittweise in Kraft — viele Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten erst ab August 2026 und später. Für den normalen Mittelstand lohnt sich eher ein Nutzungskonzept als eine 100-Seiten-Richtlinie. Dazu passt unser Beitrag vom Januar 2025: Microsoft Copilot im Arbeitsalltag.
Rechtliche Einzelfragen gehören an Anwälte. Für Technik, Microsoft-Einstellungen und sichere Arbeitsabläufe sind wir da.