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BR-Systems.Benjamin Raulf · Müdener Straße 15a · 29345 Unterlüß
MUSTER / VORLAGE
TOM · Anlage 2 zur AVV · v1.0

Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Beschreibung der von BR-Systems getroffenen Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung. Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag.

Vor Verwendung konkretisieren: Hostingorte, Kommunikationsdienste, Administrationszugriffe, Empfänger und Unterauftragsverarbeiter müssen der tatsächlich eingesetzten technischen Lieferkette entsprechen und in AVV sowie Anlagen vollständig benannt werden.
Ort der Verarbeitung: Colocation-Rechenzentrum Hannover (DE) Stand: 2026

1 Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle (physisch)

Zugangskontrolle (Systeme)

Zugriffskontrolle (Berechtigungen)

Trennungskontrolle

2 Integrität

Weitergabe-/Transportkontrolle

Eingabekontrolle

3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4 Pseudonymisierung & Verschlüsselung

5 Regelmäßige Überprüfung & Datenschutz-Management

Bitte vor Verwendung prüfen: Diese TOM sind ein an die Gegebenheiten von BR-Systems angelehntes Muster. Bitte streichen oder ergänzen Sie jede Maßnahme so, dass sie der tatsächlichen Umsetzung entspricht — eine TOM darf nur enthalten, was wirklich gelebt wird. Das Dokument ersetzt keine Rechtsberatung und sollte vor Einsatz fachlich geprüft werden.
BR-Systems · Benjamin Raulf · Müdener Straße 15a · 29345 Unterlüß · Tel. 0179 160 1700 · info@br-systems.eu — Anlage 2 zum AVV. Muster ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit.